Ich möchte dieses Thema öffnen, weil Österreich sich mit zugekauften Wasserkraftzertifikaten "atomstromfrei" kauft.
NICHT TÄTSÄCHLICH, sondern nur RECHNERISCH!
Stromproduzenten aus Norwegen und auch anderen Ländern, auch Österrreich, bieten Wasserkraftzertifikate zum Kauf an!
Österreichische Stromhändler kaufen diese Zertifikate, quasi ein Ablasszettel des 21. Jhdt. und waschen unseren Atom- und Fossilstrom, den wir aus Tschechien und Deutschland kaufen, zu Ökostrom und behaupten dann, unsere E-Autos würden mit grünem Strom fahren. Tun sie aber nicht, weil der norwegische Strom nie nach Österreich kommt, sondern nur die Zertifikate, die wir dann auf unseren Atom- und Fossilstrom "draufpicken", und uns so in die eigene Tasche lügen und auch noch kräftig dafür zahlen!
NICHT RECHNERISCH, sondern TATSÄCHLICH!!!
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Unsere Forderungen
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Stromkennzeichnung in Österreich
Re: Stromkennzeichnung in Österreich
Es liegt ein Entwurf der e-control zur Novelle der Stromkennzeichnung vor
ttps://www.e-control.at/recht/aktuelle-begutac ... iTzfjRbJQ_
zu dem das Anti Atom Komitee wie folgt Stellung genommen hat:
Das Anti Atom Komitee begrüßt grundsätzlich die geplante Novellierung der Stromkennzeichnungsverordnung, weil in dieser erstmals unsere langjährigen Forderungen nach einer Ausweisung von gemeinsam mit Herkunftsnachweisen gehandeltem Strom nachgekommen wird und der Verschleierung von Atomstrom aber auch Fossilstrom durch ausländische oder inländischen Wasserkraftzertifikaten entgegengetreten wird.
Wir möchten aber zu einzelnen Punkten im Entwurf zur Änderung der Stromkennzeichnungsverordnung wie folgt Stellung nehmen:
§3.1.1
Es werden bei der grafischen Darstellung der primären Stromkennzeichnung (Erläuterungen) die einzelnen Anteile der Technologie und der Herkunft der Nachweise in Prozentschritten erfasst, während bei der Darstellung des gemeinsam und getrennten Handels von Strom und Herkunftsnachweisen eine Aufgliederung in 12 Schritten zu 8,3% erfolgt.
Dies würde bedeuten, dass bis zu 8,2% getrennt gehandeltem Strom eine Darstellung von 100% Herkunftsnachweisen mit einem direkten Bezug zu einer Energiequelle ermöglichen würde.
Hier ist eine Unterteilung in 1 Prozentschritten für eine transparente Stromkennzeichnung erforderlich!
§3.1.2
Die Zusammenfassung von Ursprungsländern, mit einem Anteil von kleiner 10% der eingesetzten Herkunftsnachweise ist nicht nachvollziehbar, weil bei der Verwendung von Herkunftszertifikaten aus mehreren Ländern der Anteil „sonstige Länder“ sehr leicht ein Drittel der eingesetzten Nachweise erreichen kann und somit nicht zu einer Transparenz der Stromherkunft beiträgt.
Hier sollte der Anteil auf zumindest 2% reduziert werden!
§3.4
Es trägt nicht zu einer kundenorientierten Stromkennzeichnung bei, wenn nur die primäre Stromkennzeichnung, die eine sehr reduzierte darstellt, auf den Rechnungen ausgewiesen sein muss, und es für die wesentlich aussagekräftigere, sekundäre Stromkennzeichnung nur einen Hinweis auf eine Website geben muss.
Es sollte nicht nur die primäre Stromkennzeichnung, sondern auch die sekundäre auf den Rechnungen ausgewiesen sein.
§4.1
Bei der Aufschlüsselung der Primärenergieträger in der sekundären Stromkennzeichnung fehlt Atomenergie, obwohl bei den Umweltauswirkungen der radioaktive Abfall festgehalten ist.
Es sollte auch die Atomenergie bei der Aufschlüsselung der Primärenergieträger enthalten sein.
§6.1.
Dir Stromhändler haben die Möglichkeit neben dem Versorgermix (Händlermix) auch einen Produktmix anzuführen. Ein bestimmtes Produkt zu liefern, ist bei einem bestimmten Versorgermix physikalisch nicht möglich!
Darüber hinaus ist es unwichtig, welcher „Strom“ aus der Steckdose kommt, entscheidend ist, wer das Geld der Stromkunden bekommt.
Es stellt sich daher die Frage nach dem Sinn eines Produktmixes, klammert man ökonomische Interessen aus.
Entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung in Sinne der Transparenz der Stromkennzeichnung sollte nur mehr der Versorgermix auf den Stromrechnungen angeführt werden dürfen.
§6.2. und 3.
Kritik an der unterschiedlichen Verpflichtung der Ausweisung und Darstellung der primären und sekundären Stromkennzeichnung würde dadurch entfallen.
ttps://www.e-control.at/recht/aktuelle-begutac ... iTzfjRbJQ_
zu dem das Anti Atom Komitee wie folgt Stellung genommen hat:
Das Anti Atom Komitee begrüßt grundsätzlich die geplante Novellierung der Stromkennzeichnungsverordnung, weil in dieser erstmals unsere langjährigen Forderungen nach einer Ausweisung von gemeinsam mit Herkunftsnachweisen gehandeltem Strom nachgekommen wird und der Verschleierung von Atomstrom aber auch Fossilstrom durch ausländische oder inländischen Wasserkraftzertifikaten entgegengetreten wird.
Wir möchten aber zu einzelnen Punkten im Entwurf zur Änderung der Stromkennzeichnungsverordnung wie folgt Stellung nehmen:
§3.1.1
Es werden bei der grafischen Darstellung der primären Stromkennzeichnung (Erläuterungen) die einzelnen Anteile der Technologie und der Herkunft der Nachweise in Prozentschritten erfasst, während bei der Darstellung des gemeinsam und getrennten Handels von Strom und Herkunftsnachweisen eine Aufgliederung in 12 Schritten zu 8,3% erfolgt.
Dies würde bedeuten, dass bis zu 8,2% getrennt gehandeltem Strom eine Darstellung von 100% Herkunftsnachweisen mit einem direkten Bezug zu einer Energiequelle ermöglichen würde.
Hier ist eine Unterteilung in 1 Prozentschritten für eine transparente Stromkennzeichnung erforderlich!
§3.1.2
Die Zusammenfassung von Ursprungsländern, mit einem Anteil von kleiner 10% der eingesetzten Herkunftsnachweise ist nicht nachvollziehbar, weil bei der Verwendung von Herkunftszertifikaten aus mehreren Ländern der Anteil „sonstige Länder“ sehr leicht ein Drittel der eingesetzten Nachweise erreichen kann und somit nicht zu einer Transparenz der Stromherkunft beiträgt.
Hier sollte der Anteil auf zumindest 2% reduziert werden!
§3.4
Es trägt nicht zu einer kundenorientierten Stromkennzeichnung bei, wenn nur die primäre Stromkennzeichnung, die eine sehr reduzierte darstellt, auf den Rechnungen ausgewiesen sein muss, und es für die wesentlich aussagekräftigere, sekundäre Stromkennzeichnung nur einen Hinweis auf eine Website geben muss.
Es sollte nicht nur die primäre Stromkennzeichnung, sondern auch die sekundäre auf den Rechnungen ausgewiesen sein.
§4.1
Bei der Aufschlüsselung der Primärenergieträger in der sekundären Stromkennzeichnung fehlt Atomenergie, obwohl bei den Umweltauswirkungen der radioaktive Abfall festgehalten ist.
Es sollte auch die Atomenergie bei der Aufschlüsselung der Primärenergieträger enthalten sein.
§6.1.
Dir Stromhändler haben die Möglichkeit neben dem Versorgermix (Händlermix) auch einen Produktmix anzuführen. Ein bestimmtes Produkt zu liefern, ist bei einem bestimmten Versorgermix physikalisch nicht möglich!
Darüber hinaus ist es unwichtig, welcher „Strom“ aus der Steckdose kommt, entscheidend ist, wer das Geld der Stromkunden bekommt.
Es stellt sich daher die Frage nach dem Sinn eines Produktmixes, klammert man ökonomische Interessen aus.
Entsprechend der ursprünglichen Zielsetzung in Sinne der Transparenz der Stromkennzeichnung sollte nur mehr der Versorgermix auf den Stromrechnungen angeführt werden dürfen.
§6.2. und 3.
Kritik an der unterschiedlichen Verpflichtung der Ausweisung und Darstellung der primären und sekundären Stromkennzeichnung würde dadurch entfallen.